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   BAG, 13.08.1970 - 3 AZR 275/69   

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https://dejure.org/1970,2377
BAG, 13.08.1970 - 3 AZR 275/69 (https://dejure.org/1970,2377)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1970 - 3 AZR 275/69 (https://dejure.org/1970,2377)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1970 - 3 AZR 275/69 (https://dejure.org/1970,2377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Ruhegeldverordnung - Anrechnung - Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenversicherungsträger - Wechselseitige vertragliche Rücksichtspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 344
  • DB 1970, 2326
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.07.1959 - 4 RJ 115/58

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung - Abtretung der

    Auszug aus BAG, 13.08.1970 - 3 AZR 275/69
    Es mag zwar eine weit verbreitete Praxis sein, daß sich Arbeitgeber m Fallen der vorliegenden Art schon vor Erteilung des Eentenbescheides die Ansprüche ihrer früheren Arbeitnehmer gegen den Versicherungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung abtreten lassen (vgl. dazu z.B. K. Maier, BB 19&9, 1229)» es ist aber zweifelhaft, ob eine solche Abtretung noch nicht fest gestellter Rentenanspruche wirksam ist (dagegen z B. VGH Baden-Württemberg, ES VGH W i l l 159 Zâ"¢1A1J7\ Koch-Hartmann-v.Altrock-Purst, Das Angestelltenversicherungsgesetz, 2./5° Aufl., § 76 Erl» B I, S V 4-92 mit B II, S» V 4 , Ansicht offenbar ßrackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 3d. III £>. 758 ia" 759, m BSG 10, 160 "1617 bleibt die Frage offen).
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 930/08

    Invaliditätsversorgung - Auslegung eines Versorgungsstatuts

    Sieht eine betriebliche Ruhegeldordnung - wie § 7 des Versorgungsstatuts - vor, dass mögliche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen sind, so folgt bereits aus § 241 Abs. 2 BGB und dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB, dass der Versorgungsberechtigte zumindest einen Rentenantrag beim Sozialversicherungsträger stellen muss (vgl. BAG 13. August 1970 - 3 AZR 275/69 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 146) .
  • BAG, 10.11.1982 - 5 AZR 131/80

    Sozialplan und Ausgleichsgeld

    Nach dem Sozialplan war der Kläger deshalb verpflichtet, die Zahlungspflicht der Beklagten möglichst klein zu halten (für den vergleichbaren Fall, daß eine Ruhegeldordnung die Anrechnung von Altersrente vorsieht, vgl. BAG AP Nr. 146 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 1 a der Gründe).
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